Durchgangs-Arzt (D-Arzt)
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Verletzte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen, der die fachärztliche Erstversorgung durchführt und entscheidet, ob eine Weiterbehandlung durch den Hausarzt ausreicht oder ob eine fachärztliche Behandlung notwendig ist.
PD Dr. med. Peter Benecke verfügt über die Zulassung für die Behandlung von Arbeitsunfällen, die in Deutschland durch die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgesichert sind. Die Zulassung zum Durchgangsarzt erfolgt über die zuständigen Landesverbände der Berufsgenossenschaften. Somit agiert der Arzt als Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung und ist zuständig für die Koordination der Erstversorgung, über die Rehabilitation bis zur Empfehlung von Entschädigungsleistungen.
Die Aufgaben eines Durchgangsarztes sind:
- Erstdiagnose und Ermittlung des Sachverhaltes
- Fachärztliche Erstversorgung
- Erstellung eines D-Arztberichts für die Unfallversicherung
- Koordinierung der weiterbehandelnden Einrichtung oder Ärzte
- Steuerung und Abschluss der Behandlung