Nach der Entlassung
Ab dem 01.10.2017 sind alle Krankenhäuser in Deutschland dazu verpflichtet das sogenannte Entlassmanagement (auch Pflegeüberleitung oder Überleitungsmanagement genannt) auszuweiten. Dies soll die Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt für die PatientInnen verbessern.
Unsere Aufgabe ist es, in Abstimmung mit dem ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Dienst, die Weiterversorgung unserer Patienten nach ihrer Entlassung sicherzustellen.
Unser Ziel ist es, dass für Sie eine nahtlose Nachversorgung gewährleistet ist bzw. dass Sie und Ihre Angehörigen in der Selbsthilfe gestärkt werden.
Gemeinsam finden wir einen Weg, den Übergang von der stationären Krankenhausbehandlung zur weiteren Versorgung zu gestalten. Dabei orientieren wir uns an Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Das leisten wir
Wir vermitteln und organisieren:
- Notwendige Rehabilitationsmaßnahmen wie Anschlussheilbehandlungen, Maßnahmen zur onkologischen Rehabilitation sowie geriatrische Komplexhandlungen
- Ambulante Pflegedienste, palliative Versorgung, Hilfsmittel sowie ergänzende Maßnahmen zur Sicherstellung der Weiterversorgung im häuslichen Umfeld
- Kurzzeitpflege, stationäre Heim- und Hospizpflege
Wir informieren und beraten zu:
- Leistungen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
- Schwerbehindertenangelegenheiten
- gesetzlichen Betreuungen und Vorsorgevollmachten
- Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen
- Hausnotruf und Essen auf Rädern
- finanziellen Problemen und in sozialen Notlagen
Zusätzlich bieten wir an:
- Spezielle Beratungen und Erkrankungen der Brust
- Beratung für Angehörige, die an Demenz erkrankte Menschen pflegen
- Unterstützung palliativer Versorgung in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Palliative Care
Umsetzung in unserem Krankenhaus:
Im Rahmen der stationären Aufnahme wird Ihnen ein Informationsschreiben über das Entlassmanagement ausgehändigt und erläutert. Daraufhin werden Sie gebeten, dem Verfahren zuzustimmen oder es abzulehnen. In beiden Fällen benötigen wir dafür Ihre Unterschrift auf einem separatem Einwilligungs-/Ablehnungsbogen. Dieses etwas aufwendige Verfahren wurde vom Gesetzgeber festgelegt.
Weiterbehandelnde Leistungserbringer, wie bspw. Nidergelassene Ärzte, Pflegeheime und Rehabilitationseinrichtungen können sich über unsere Zentrale 884-0 mit einem diensthabenden Arzt verbinden lassen.