Nach der Entlassung

Entlassmanagement

Auch nach dem Krankenhausaufenthalt endet die Versorgung nicht. Bei Bedarf werden weiterführende Angebote wie ambulante Pflege, Reha-Maßnahmen oder ärztliche Nachbetreuung organisiert. Ziel ist es, Patient:innen bestmöglich bei der Rückkehr in den Alltag zu unterstützen.

Unsere Aufgabe ist es, in enger Abstimmung mit dem ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Team die Weiterversorgung nach der Entlassung sicherzustellen. Wir möchten gewährleisten, dass Sie nahtlos weiter versorgt werden und dass Sie und Ihre Angehörigen in der Selbsthilfe gestärkt werden.

Wir sind für Sie da

Foto Christine Fischer
Christine Fischer
Nach telefonischer Vereinbarung
0 45 41 - 884-769
0 45 41 - 884-176
Foto Sina Steinke
Sina Steinke
Nach telefonischer Vereinbarung
0 45 41 - 884-368
0 45 41 - 884-176
Foto Carolin Samer
Carolin Samer
Nach telefonischer Vereinbarung
0 45 41 - 884 863
0 45 41 - 884-213
Foto Lea Meilick
Lea Meilick
Nach telefonischer Vereinbarung
0 45 41 - 884-886
0 45 41 - 884-176
  • Notwendige Rehabilitationsmaßnahmen wie Anschlussheilbehandlungen, Maßnahmen zur onkologischen Rehabilitation sowie geriatrische Komplexhandlungen
  • Ambulante Pflegedienste, palliative Versorgung, Hilfsmittel sowie ergänzende Maßnahmen zur Sicherstellung der Weiterversorgung im häuslichen Umfeld
  • Kurzzeitpflege, stationäre Heim- und Hospizpflege
  • Leistungen der Kranken-, Pflegeversicherung
  • Schwerbehindertenangelegenheiten
  • gesetzlichen Betreuungen und Vorsorgevollmachten
  • Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen
  • Hausnotruf und Essen auf Rädern
  • finanziellen Problemen und in sozialen Notlagen
  • Beratung für Angehörige, die an Demenz erkrankte Menschen pflegen
  • Unterstützung palliativer Versorgung in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Palliative Care

Im Rahmen der stationären Aufnahme wird Ihnen ein Informationsschreiben über das Entlassmanagement ausgehändigt und erläutert. Daraufhin werden Sie gebeten, dem Verfahren zuzustimmen oder es abzulehnen. In beiden Fällen benötigen wir dafür Ihre Unterschrift auf einem separatem Einwilligungs-/Ablehnungsbogen. Dieses etwas aufwendige Verfahren wurde vom Gesetzgeber festgelegt.

Weiterbehandelnde Leistungserbringer, wie bspw. niedergelassene Ärzte, Pflegeheime und Rehabilitationseinrichtungen können sich über unsere Zentrale 884-0 mit einem diensthabenden Arzt verbinden lassen.